Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

5. Februar 2025
5. Februar 2025 44k Digital GmbH

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Das BFSG und seine Auswirkungen auf Ihre Website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre digitale Präsenz für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Regelungen basieren auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) und gelten europaweit. Die Umsetzung ist in einigen Ländern, wie etwa Italien, bereits fortgeschritten. Unternehmen sollten deshalb klären, ob es bereits konzernweite Vorgaben zur technischen Umsetzung gibt.

Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch klare Vorteile: Sie verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher, steigert die Reichweite und kann die Suchmaschinenplatzierung positiv beeinflussen. Unternehmen, die bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen, vermeiden nicht nur Strafen, sondern sichern sich auch einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen verkaufen oder elektronische Dienstleistungen erbringen. Darunter fallen unter anderem:

  • Online-Shops (B2C und teilweise B2B): Egal ob physische oder digitale Produkte – wer online verkauft, muss seine Plattform barrierefrei gestalten.
  • Websites mit Online-Terminbuchungen: Viele Dienstleister, darunter Arztpraxen, Friseure oder Autowerkstätten, nutzen Online-Terminbuchungen – auch sie müssen sicherstellen, dass alle Nutzer diese Funktionen problemlos verwenden können.
  • Kontaktformulare und interaktive Elemente: Selbst einfache Kontaktformulare fallen unter das Gesetz, da sie eine essenzielle Interaktionsmöglichkeit für Kunden darstellen.

Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen. Dennoch ist Barrierefreiheit auch für kleine Unternehmen eine sinnvolle Investition, um eine größere Zielgruppe zu erreichen.

Technische Anforderungen: So machen Sie Ihre Website barrierefrei

Websites müssen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in den Leveln A und AA erfüllen. Dies umfasst eine Vielzahl von technischen und inhaltlichen Aspekten:

1. Einfache Navigation und Bedienung

  • Vollständige Steuerung per Tastatur: Nutzer dürfen nicht darauf angewiesen sein, eine Maus zu verwenden. Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein.
  • Klare, intuitive Struktur: Eine gut durchdachte Informationsarchitektur und logische Menüs erleichtern die Nutzung.
  • Gut sichtbare Fokus-Markierungen: Damit Nutzer immer wissen, wo sie sich befinden, sollten interaktive Elemente wie Buttons oder Links gut sichtbar hervorgehoben werden.

2. Barrierefreie Wahrnehmbarkeit

  • Alternativtexte (Alt-Tags) für Bilder: Jede visuelle Information muss durch eine textliche Alternative ergänzt werden, damit Screenreader diese erfassen können.
  • Untertitel und Transkripte für Videos: Gehörlose und schwerhörige Nutzer müssen Zugang zu den Inhalten erhalten, indem gesprochene Inhalte verschriftlicht werden.
  • Kontrastreiche Farben für bessere Lesbarkeit: Ein starker Kontrast zwischen Text und Hintergrund sorgt dafür, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Inhalte leichter erfassen können.

3. Verständliche Inhalte

  • Einfache, klare Sprache: Komplexe Satzstrukturen und Fachbegriffe sollten vermieden oder erklärt werden, um die Barrierefreiheit zu erhöhen.
  • Korrekte Überschriftenstruktur: Eine logische Hierarchie von Überschriften (H1, H2, H3) verbessert die Navigation und erleichtert das Verständnis des Inhalts.
  • Sinnvolle und verständliche Formularbeschriftungen: Formulare sollten klar gekennzeichnet sein, damit Nutzer wissen, welche Informationen erforderlich sind.

4. Unterstützung von Hilfstechnologien

  • Kompatibilität mit Screenreadern: Websites sollten so programmiert sein, dass Screenreader Inhalte problemlos erfassen können.
  • Interaktive Elemente müssen für assistive Technologien zugänglich sein: Buttons, Links und Formulare sollten maschinenlesbar gestaltet werden.

Dokumentations- und Nachweispflichten

Unternehmen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und ein Feedback-Formular bereitstellen. Zudem sind technische Dokumentationen erforderlich, um die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen.

  • Erstellung einer technischen Dokumentation: Die Nachweisführung zur Einhaltung der Anforderungen ist verpflichtend.
  • Veröffentlichung einer „Erklärung zur Barrierefreiheit“: Unternehmen müssen transparent darlegen, welche Maßnahmen sie zur Barrierefreiheit ergriffen haben.
  • Implementierung eines barrierefreien Content-Management-Systems (CMS): Falls Ihre Website mit einem CMS betrieben wird, muss dieses barrierefreie Funktionen unterstützen.

Ab wann gilt das BFSG?

Spätestens ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Inhalte auf Websites barrierefrei sein. Unternehmen sollten jetzt mit der Optimierung ihrer digitalen Plattformen beginnen, um rechtzeitig compliant zu sein. Je früher Sie handeln, desto geringer ist das Risiko kostspieliger Nachbesserungen.

Ihre Chance: Frühzeitig handeln und Wettbewerbsvorteile sichern

Barrierefreie Websites verbessern nicht nur die Nutzererfahrung, sondern steigern auch die Reichweite und Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Unternehmen, die jetzt in Website-Optimierung investieren, profitieren langfristig von besserer Usability und Kundenbindung.

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